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   VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15   

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VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15 (https://dejure.org/2015,18631)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2015 - 7 L 203.15 (https://dejure.org/2015,18631)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 7 L 203.15 (https://dejure.org/2015,18631)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt nur, dass dem im Auswahlverfahren Unterlegenen die gerichtliche Verfolgung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs möglich sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 34; OVG NRW, Beschluss vom 16. Februar 2010 - OVG 1 B 1483/09 -, juris, Rn. 9).

    Denn ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung nur dann beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Dabei sind für die gerichtliche Überprüfung gemäß Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG allein die schriftlich niedergelegten Auswahlerwägungen ausschlaggebend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 4 S 46.13 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - BVerfG 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 21 f.).

    Aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt nur, dass dem im Auswahlverfahren Unterlegenen die gerichtliche Verfolgung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs möglich sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 34; OVG NRW, Beschluss vom 16. Februar 2010 - OVG 1 B 1483/09 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Denn der Beurteilungsspielraum des Dienstherrn erlaubt es ihm, die verschiedenen in Betracht kommenden Auswahlkriterien zu gewichten (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Allerdings ist die Entscheidung, welche Bewerber aufgrund ihrer Leistungen zu befördern sind, als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 B 1483/09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Beamten-Konkurrentenrechtsstreit; Möglichkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt nur, dass dem im Auswahlverfahren Unterlegenen die gerichtliche Verfolgung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs möglich sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 34; OVG NRW, Beschluss vom 16. Februar 2010 - OVG 1 B 1483/09 -, juris, Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 11.02.2011 - 13 L 1746/10

    Dienstliche Beurteilung Beförderung Dienstunfähigkeit gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 203.15
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist der Dienstherr zwar nicht grundsätzlich gehindert, krankheitsbedingte Fehlzeiten in der dienstlichen Beurteilung zu erwähnen, soweit sie sich in den dienstlichen Verhältnissen des Beamten auswirken, was im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gesundheitszustand bzw. seiner Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit des Beamten der Fall sein kein (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2011 - VG 13 L 1746/10 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Berlin, 26.11.2015 - 5 L 206.15

    Auswahlentscheidungskriterium der gesundheitlichen Eignung

    Die bloße Bezugnahme auf krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit genügt auch insoweit nicht (anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2008 - OVG 4 S 36.08 -, BA Seite 4 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2015 - VG 7 L 590.14 -, juris Rn. 30 ff., Beschluss vom 15. Juli 2015 - VG 7 L 203.15 -, juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 E 15.01106

    Nichtberücksichtigung eines Beförderungsbewerbers wegen fehlender

    Damit ist die Eignung, zu der auch die gesundheitliche Eignung gehört, grundsätzlich eine Voraussetzung für die Beförderung eines Beamten (vgl. im Einzelnen auch VG Berlin, B.v. 15. Juli 2015, 7 L 203.15, juris, Rn. 16).
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